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Finanzakzent AG
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Courtage- und Entschädigungstransparenz

Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines Betreuungs- oder Projektmandats. Dabei verpflichten wir uns zu Transparenz in der Entschädigung als Broker. Mit diesem Faktenblatt erfüllen wir unsere Informations- und Offenlegungspflichten gemäss Art. 45 und Art. 45b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Grundsätze

Im Rahmen des unterzeichneten Mandats wickeln wir für Sie alle Versicherungs- und Pensionskassengeschäfte ab – ohne direkte Kostenfolge für Sie. Unsere Entschädigung erfolgt durch eine jährlich wiederkehrende Betreuungs- bzw. Verwaltungscourtage, die direkt von den Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen getragen wird. Diese Art der Zusammenarbeit wird auch als klassisches Brokermandat bezeichnet.

Wir orientieren uns an den erhöhten ethischen Grundsätzen und professionellen Standards des führenden Branchenverbandes SIBA und setzen diese mit Überzeugung um. Dabei verzichten wir unter anderem auf volumenabhängige Zusatzentschädigungen.

Courtagesätze

Die jährlich wiederkehrende Betreuungs- bzw. Verwaltungscourtage bemisst sich auf Basis der Nettoprämie (exkl. Stempelsteuer, gesetzliche Beiträge usw.). Die durchschnittlichen Courtage-Sätze betragen:

  • Obligatorische Unfallversicherung (UVG): 3–5% (keine Entschädigung für SUVA-unterstellte Betriebe)

  • Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z): 15%

  • Lohnausfall bei Krankheit (Krankentaggeld): 7.5%

  • Pensionskasse (BVG): 6–9% der Risiko- und Kostenprämie (entschädigt wird nur die Risiko- und Kostenprämie)

  • Haftpflichtversicherungen: 15%

  • Rechtsschutzversicherungen: 15%

  • Sach- & Betriebsunterbruchversicherungen inkl. Cyber-Versicherung: 15%

  • Technische- und EDV-Versicherungen: 15%

  • Gebäudeversicherungen: 15% (obligatorische kantonale Gebäudeversicherungen wie z. B. GVB werden nicht entschädigt)

  • Transportversicherungen: 15%

  • Bauversicherungen: 15%

  • Motorfahrzeugversicherungen: 8–10%

Entschädigung der Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden der Finanzakzent AG erhalten ein Fixgehalt. Es werden keine erfolgsabhängigen Entschädigungen gezahlt, um sicherzustellen, dass die Beratungen ausschliesslich im Kundeninteresse erfolgen.

Angaben gemäss Art. 45 VAG

Finanzakzent AG, Wölflistrasse 5, 3006 Bern, Handelsregister des Kantons Bern, CHE-323.217.339. Wir sind als ungebundene Versicherungsvermittlerin im Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eingetragen (Register-Nr. F01437125, einsehbar unter www.finma.ch).

Alle Mitarbeitenden stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Finanzakzent AG und verfügen über die erforderliche Aus- und Weiterbildung; Auskünfte dazu erteilen wir auf Anfrage. Für Schäden aus fahrlässiger Berufsausübung besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Für die Beratung erforderliche Personendaten bearbeiten wir gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes; verantwortlich für die Datenbearbeitung ist die Finanzakzent AG.

Stand August 2026

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